Allgemeine Geschäftsbedingungen  für digitale Medien, Internetdienste und Werbung bei TVlokal –
 
§ 1 Grundlagen

(1) Firma TVlokal , nachfolgend TVlokal genannt, erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten daher auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Abweichungen, Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, hinausgehen, sind nur wirksam, wenn sie von TVlokal schriftlich bestätigt werden.

(3) TVlokal ist berechtigt, durch eine Mitteilung auf herkömmlichem oder elektronischem Wege, diese Geschäftsbedingungen oder die Preise zu ändern und nach vorheriger Ankündigung den Dienst teilweise oder ganz einzustellen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Der jeweilige Service, Werbe, Dienstleistungsverträge über die Nutzung von Diensten von TVlokal kommen mit der Gegenzeichnung von TVlokal, zustande. TVlokal kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder der Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen. TVlokal ist in der Annahme des Vertrages frei.

(2) Bei Leistungen mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit, ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Der jeweilige Vertrag verlängert sich um die vereinbarte Mindestlaufzeit, wenn eine schriftliche Kündigung nicht drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit erfolgt.

§ 3 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der jeweilige Vertrag beginnt mit dem in dem Grundvertrag des genannten Datums. Bei Leistungen ohne vereinbarte Laufzeit, beträgt die Mindestlaufzeit ein Jahr. Die Laufzeit verlängert sich um jeweils sechs Monate, wenn nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich per Einschreiben gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt hiervon unberührt.

(2) Bei Leistungen mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit, ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Der jeweilige Internet Service Vertrag verlängert sich um die vereinbarte Mindestlaufzeit, wenn eine schriftliche Kündigung nicht drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit erfolgt.

§ 4 Leistungsumfang

(1) TVlokal ermöglicht dem Kunden, seine Informationen, welche aus Texten, Bildern und Sprache sowie anderen multimedialen Inhalten bestehen können, im Internet und/oder in den angeschlossenen TVlokal-Systemen zu präsentieren. Dieses beinhaltet die Erstellung von Hypertext-Dokumenten (HTML), die Nutzung des WWW-Servers, die Bereitstellung von Festplattenspeicher zur Ablage der Informationen sowie die Konfiguration eines oder mehrerer Electronic-Mail-Gateways. Soweit einzelvertraglich vereinbart, Daten im Auftrag des Kunden verwalten, entgegennehmen, aufbereiten und weiterleiten.

(2) Soweit TVlokal entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit ohne Angabe von Gründen eingestellt bzw. gebührenpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Ersetzungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

(3) Bedient sich TVlokal Dritter zur Einbringung von Leistungen, so kommt zwischen letztgenannten und dem Kunden kein Vertrag zustande. Dies gilt insbesondere, wenn das TV-System an einen Betreiber verkauft wird und ausschließlich für das System selbst und die darauf vorhandene Software Dritter.

(4) Für alle Marketing- und Werbeleistungen wird ein gesonderter Vermarkungsvertrag geschlossen, der die Details für Werbekunden und Betreiberkunden regelt.

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet,

(a) TVlokal innerhalb eines Monats über Änderung der vertraglichen Grundlagen zu informieren,

(b) die Zugriffsmöglichkeit auf Dienste von TVlokal nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen,

(c) TVlokal erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen,

(d) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifeinordnung, zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu zahlen,

(e) die Leistungen von TVlokal innerhalb von drei Kalendertagen nach der Verfügbarkeitsinformation zu überprüfen und abzunehmen, soweit nicht Mängel vorliegen, die die Leistung wesentlich beeinträchtigen und deshalb für den Kunden nutzlos machen. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Beanstandung, gilt die von TVlokal erbrachte Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als mangelfrei abgenommen. Auch die unbemängelte Inanspruchnahme einer einmaligen Leistung gilt als Abnahme und Verzicht auf jegliche Gewährleistung.

(f) darauf zu achten, dass die von ihm im Internet bekannt gemachten Informationen und Dokumente nicht gegen das Urheberrecht, die gesetzlichen Bestimmungen und die guten Sitten verstoßen. TVlokal übernimmt keinerlei Haftung für die Einhaltung von Urheberrechten und ist nicht verpflichtet, Informationen und Dokumente im Internet zugänglich zu machen, die gegen die geltenden Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.

(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Bereitstellung im Internet und bei TVlokal zur Verfügung gestellten Text-, Bild- und Tonunterlagen oder andere multimedialen Einspielungen. Dem Kunden obliegt es, TVlokal von Ansprüchen Dritter freizuhalten, die diesen aus der Ausführung des Kundenauftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen TVlokal erwachsen. TVlokal ist nicht verpflichtet, Aufträge und eingereichte Unterlagen zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Werden nicht rechtzeitig sistierte Dokumente im Internet und bei TVlokal veröffentlicht, so stehen dem Kunden daraus keine Ansprüche gegen TVlokal zu.

(3) Der Kunde hält TVlokal aus allen Ansprüchen aus Verstößen der in seinem Auftrag im Internet und bei tvlokal veröffentlichten Dokumenten und anderer gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Wettbewerbs- und das Urheberrecht frei.

(4) Mit dem Erteilen des Auftrages zur Platzierung von Dokumenten im Internet und bei TVlokal, verpflichtet sich der Kunde, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu tragen und zwar nach Maßgabe der jeweils gültigen Tarife von TVlokal.

(5) Wenn nicht anders vereinbart, gehen Datenträger jeder Art (Papier, Disketten, CDs, etc.) in das Eigentum von TVlokal über.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) TVlokal stellt dem Kunden die im jeweiligen Service Vertrag vereinbarten Leistungen zu den in der/den entsprechenden Preisliste(n) genannten Gebühren und Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt laut Vertragsvorgaben.

(2) Die vereinbarten Entgelte für die technische Bereitstellung sind im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist die Gebühr für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.

(3) Der Rechnungsbetrag muß spätestens nach Ablauf der in der Rechnung genannten Frist auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist TVlokal berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

§ 7 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist TVlokal berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, daß TVlokal eine höhere Zinsenlast nachweist. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.

(2) Sämtliche über TVlokal bezogenen Waren, Dienstleistungen und Rechte (wie z. B. auch Domains), stehen unter Eigentumsvorbehalt von TVlokal (Kontokorrentvorbehalt).
(3) TVlokal kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und ist berechtigt, die Bereitstellung der Informationen zu sperren und Daten aus Online-Angeboten zu entfernen, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als zwei Monate erstreckt und TVlokal gemahnt hat. Der Kunde bleibt in jedem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.

(4) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn TVlokal über den Betrag verfügen kann.

§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung

(1) Gegen Ansprüche von TVlokal kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
 
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die TVlokal die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber und Service-Provider, Störungen im Bereich der Deutschen Telekom usw., auch wenn sie bei Lieferanten und Unterauftragnehmern eintreten, hat TVlokal nicht zu verantworten. Sie berechtigen TVlokal, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
 
(3) Bei Ausfall von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von TVlokal liegenden Störung, erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn TVlokal den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als drei Werktage erstreckt.

(4) Der Kunde bezahlt alle vertragsgemäß von TVlokal zur Verfügung gestellten Leistungen, unabhängig davon, ob diese auch genutzt werden. Eine Rückerstattung oder Zahlungsminderung aufgrund fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen.

§ 9 Verfügbarkeit der Dienste

(1) TVlokal bietet seine Dienste 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden auf Wunsch des Kunden vorher angekündigt. TVlokal ist berechtigt, die Ankündigungen per eMail oder Fax vorzunehmen. TVlokal wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

§ 10 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die TVlokal unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

(2) Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass TVlokal dessen Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Angaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
 
(3) TVlokal ist auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet.

(4) Soweit dies in internationalen technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory Services). Ein Weiterverkauf von Kundendaten (z. B. Anschrift) erfolgt nicht.

§ 11 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzungen, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber TVlokal, als auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.

(2) TVlokal haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen, Leistungen von TVlokal unterbleiben. TVlokal haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.

(3) TVlokal haftet nicht für die über seine Dienste vermittelten Daten und Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Übermittler rechtswidrig handelt, indem er die Informationen veröffentlicht.
 
(4) Die Haftung von TVlokal beschränkt sich für dem Kunden nachweislich entstandenen Schaden auf das für die Bereitstellung der Kundeninformationen zu zahlende Entgelt pro Monat.
 
(5) Der Kunde haftet für alle Nachteile und Folgen, die TVlokal oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste von TVlokal oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§ 12 Zusätzliche Bestimmungen

(1) Für den Entwurf von Software sowie für den Verkauf und Verleih von Hard- und Software gelten diese Bestimmungen nicht, da hierfür gesonderte Bedingungen existieren. Gleiches gilt für alle Dienstleistungen, die nicht in § 4 dieser Bedingung genannt sind.

§ 13 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen / Anerkennung
 
(1) Die Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer vorstehender Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich trifft und verwirklicht. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit von Bestimmungen. Diese Geschäftsbedingungen werden vom Kunden bei der Vergabe des jeweiligen Auftrages an TVlokal anerkannt.

§14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von TVlokal.

(2) Für Streitigkeiten über die Gültigkeit dieses Vertrages und aus diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ergänzend gelten die Bestimmungen des deutschen Urheber- und Datenschutzrechts.